Art. 1 Vertrag
Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Auftragsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die allfallenden Arbeiten und Konditionen geeinigt haben. Allroundservice Grimm GmbH verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen vollständig zur Zufriedenheit des Kunden zu vollenden. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Mitarbeitern von Allroundservice Grimm GmbH versursacht werden, haftet Allroundservice Grimm GmbH. Haftung von Schäden von empfohlenen Partnerfirmen werden von Allroundservice Grimm GmbH abgelehnt und es werden die (AGB) der betroffenen Partnerfirma geltend gemacht. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, kann Allroundservice Grimm GmbH nicht haftbar gemacht werden. Allroundservice Grimm GmbH kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, oder unzumutbaren Zuständen die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann. Ein Vertrag ist geltend, sobald der Auftraggeber Allroundservice Grimm GmbH eine mündliche oder schriftliche Zusage erteilt, hat Nach retournierung des Arbeitsvertrages wird dem Auftraggeber auf Wunsch eine Kopie zugestellt. Der Auftraggeber bestätigt mit dem unterschriebenen Vertrag sich über die (AGB) der Allroundservice Grimm GmbH informiert zu haben und gibt sich mit diesen einverstanden. Allroundservice Grimm GmbH darf die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen. Die (AGB) können jeder Zeit auf der Internetseite www.allroundservice-grimm.ch nachgelesen werden, oder werden auf Wunsch als Korrespondenz versandt werden.
Art. 2 Pflichten Vertragspartner
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung und deren erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und es entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar eine Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch die Allroundservice Grimm GmbH, haftet die Allroundservice Grimm GmbH in keiner Art und Weise. Allroundservice Grimm GmbH darf die arbeiten niederlegen sofern unbezahlte Dienstleistungsrechnungen nicht oder nur Teilweise bezahlt wurden. Allroundservice Grimm GmbH ist Verpflichtet den Auftraggeber über über terminkritische Dienstleistungen frühzeitig zu informieren und dies schriftlich dem Auftraggeber im Doppel auszuhändigen und diese Meldung quittieren zu lassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Reklamationen, welche aus Vertragsabweichungen entstanden sind, in einem Gespräch mit dem Geschäftsführer von Allroundservice Grimm GmbH eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Es gilt das schweizerische Recht des Kanton Zürich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Integrierter Bestandteil des Vertrages mit dem Auftraggeber. Durch die schriftliche o.a Mündliche Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Rechtlich gültige Auftragserteilungen sind unter anderem E-Mail, Telefonische oder mündliche Zusagen mit schriftlicher Ausführung.
Art. 2a Termine
Sobald eine Terminvereinbarung vorliegt, ist der Kunde Verantwortlich besagten Termin wahrzunehmen. Sollte dies aus etwelchen Gründen nicht möglich sein, ist der Auftraggeber verpflichtet mind. 24h Vor Arbeitsbeginn den besagten Termin abzusagen. Sollte dies nicht geschehen wird der Auftraggeber für alle entstandenen Kosten zur Verantwortung gezogen und mit dem üblichen Tagessatz in Rechnung gestellt.
Art. 3 Gewährleistung
Die Allroundservice Grimm GmbH gewährleistet eine zufriedenstellende wie zeitgemässe
Arbeitserledigung.
Die Gewährleistungspflicht von Allroundservice Grimm GmbH entfällt, wenn bereits Rechnungen offen sind, der Vertragspartner oder Unbefugte, die von Allroundservice Grimm GmbH erbrachte Leistung
verändert, umgestaltet oder zunichte macht.
Allroundservice Grimm GmbH ist Verpflichtet den Auftraggeber über eventuell anfallende Probleme der zu erledigenden Arbeiten in Kenntnis zu setzten (Hierfür reicht eine mündliche Information an den Auftraggeber).
Art. 4 Offerten
Auftragsanfragen jeglicher Art, werden schriftlich oder telefonisch mit der Allroundservice Grimm GmbH besprochen sowie einen nahefolgenden Termin vereinbart. Offerten werden von Allroundservice Grimm GmbH Kostenlos erstellt und nach Fertigstellung zusammen mit dem Vertrag an den Auftraggeber versandt.
Art. 5 Aufträge durch Drittpersonen (Amt, Vormund, Familienangehörige oder ähnlichen)
Die Person, welche einen Vertrag von der Allroundservice Grimm GmbH abgeschlossen hat, (eine E-Mail, Mündliche oder Telefonische Zusage gilt auch als Auftragsbestätigung) und wird somit als Auftraggeber verantwortlich gemacht. Der Auftraggeber hat sich zu vergewissern, dass die arbeiten, die zum Start freigegeben wurden mit der betroffenen Person besprochen wurden. Allroundservice Grimm GmbH legt jede Haftung für Emotionale Auswirkungen ab. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass keine Störung oder Arbeitsbehinderung durch eine betroffene Person stattfinden. Sollte dies trotzdem vorkommen, kann Allroundservice Grimm GmbH keine Fristgerechte Fertigstellung der arbeiten gewährleisten. Sollte es auf Grund von einem Missverständnis o.ä zu einem Dienstleistungsverzug kommen, kann Allroundservice Grimm zu keinen Verzugszahlungen o.ä behaftet werden.
Art. 6 Abgabe
Der Abgabetermin wurde auf dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag hinterlegt und wird von der Allroundservice Grimm GmbH als verbindlich angesehen. Liegt eine Terminänderung vor, muss dies frühzeitig schriftlich / telefonisch gemeldet sowie von Allroundservice Grimm GmbH bestätigt werden. Die durch Allroundservice Grimm GmbH erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber unmittelbar nach erbrachter Leistung, sorgfältig zu prüfen. Sollte der Auftraggeber verhindert sein, kann eine Drittperson mit klaren Vorgaben des Auftraggebers und Vollmacht die Abnahme durchführen. Bei Mängeln wird jedoch die Meinung des Auftraggebers geltend gemacht.
Art. 7 Räumungen
Bei Räumungen jeglicher Art kann eine Offerte nach Aufwand erstellt werden um schlecht einschätzbare Gewichts- Entsorgungskosten sowie Arbeitsaufwand zu gewährleisten. Der Auftraggeber gibt mit seiner Unterschrift das Objekt zur Komplett- oder Teilräumung frei. Im Falle einer Teilräumung muss das zu Entsorgende Gut richtig markiert sein. (Klebeband) Die zu Entsorgenden Gegenstände sind zur freien Verfügung von Allroundservice Grimm GmbH und deren Interessen.
Art. 8 Entsorgungen
Der Auftraggeber verzichtet auf Eigenbedarf der Ware die zu entsorgen ist. Dem Auftraggeber ist es jederzeit gestattet Waagscheine von Sperrgutentsorgungen einzusehen. Die zu entsorgende Ware, ist der Allroundservice Grimm GmbH für weitere Benützung/Veräußerung bei Bedarf ausdrücklich vorbehalten. Für recyclebare Gegenstände kann kein Waagschein angefordert werden.
Art. 9 Umzug
Allroundservice Grimm GmbH haftet nur für Teilschäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden ist. Außerdem wird ein Kaufbelegt des geschädigten Gegenstandes gefordert, um den Zeitwert des Gegenstandes zu ermitteln. Fotos, Rapporte und Kaufbelege werden der Haftpflichtversicherung (Mobiliar) von Allroundservice Grimm GmbH weitergeleitet. Diese meldet sich in der Regel inert 7 Werktagen bei der geschädigten Partei. Die Haftung von Allroundservice Grimm GmbH beginnt mit antreffen der Güter und endet mit dem Abladen / Auspacken der Gegenstände am Bestimmungsort. Bereits bestehende Schäden an Miet- / Eigentumsobjekten oder Mobiliar welche nicht von Allroundservice Grimm GmbH verursacht wurden, werden dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn gemeldet und notiert. Allroundservice Grimm GmbH verpflichtet sich mit dem Vertrag, den Umzug sorgsam sowie zeitgemäß zu vollenden.
Art. 10 Reinigung
Allroundservice Grimm GmbH verpflichtet sich alle Reinigungsarbeiten nach Bestem Wissen und zu der Zufriedenheit des Auftraggebers zu vollenden. Mögliche Mängel oder Fehler der Leistungserbringung, werden von Allroundservice Grimm GmbH durch gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit kostenlos erledigt / verbessert.
Art. 10a Unterhaltsreinigung
Unterhaltsreinigungs- Aufträge werden zusammen mit dem Kunden Individuell ausgearbeitet. Allroundservice Grimm GmbH haltet sich stehts an das ausgearbeitete „Pflichtenheft“ und versucht die Arbeiten so gut wie möglich zu bewerkstelligen. Spontan Einsätze werden mit einem Zuschlag von 25Fr. / Stunde verrechnet. Arbeiten die nicht im Arbeitsvertrag Inbegriffen sind werden nach Aufwand zu den Allgemeinen Konditionen von Allroundservice Grimm GmbH verrechnet
Art. 10b Übergabereinigung
Übergabereinigungen werden in der Regel von Verwaltungen und Eigentümern von der ausziehenden Mietpartei gewünscht. Allroundservice Grimm GmbH gewährleistet eine Übergabereinigung nach standarts des Schweizerischen Haus Eigentümer Verbandes und des Mieterschutzverbandes. Sollte eine Reinigung nicht zufriedenstellend ausfallen, gewährleistet Allroundservice Grimm GmbH eine Kostenlose Nachreinigung sofern eine Übergabegarantie teil des Vertrages ist. Allroundservice Grimm GmbH ersetzt defekte Kleinteile oder Verbrauchsmaterial bei übermässiger Abnutzung oder sonstigen Defekten. Dem Auftraggeber werden die benötigten Geräte, Anschlüsse oder ähnliches in Rechnung gestellt. Dies gewährleistet eine möglichst optimale Übergabe an die Verwaltung / Eigentümer. Allroundservice Grimm GmbH steht bei jeder Übergabe auf der Seite des Auftraggebers. Sollten gewisse Vorderungen durch Verwaltungen / Eigentümer unnachvollziehbar sein darf Allroundservice Grimm GmbH die Übergabe zum Schutz des Auftraggebers abbrechen und wenn nötig einen neuen Termin im Beisein eines Vertreters des Mieterschutzverbandes vereinbaren.
Eine Übergabe kann durch Allroundservice Grimm GmbH nur durchgeführt werden sofern der Auftraggeber eine Vollmachtübertragung ausgefüllt hat.
Art. 10c Kosmetische Reinigung
Eine Kosmetische Reinigung beschreibt eine Kundenspezifische Reinigung wie Z.b Fenster + Rahmen oder nur Glas. Oder es wird beispielsweise eine Komplette Wintergartenreinigung gewünscht. Diese Dienstleistungen bietet Allroundservice Grimm GmbH nach Kundenwunsch an. Diese Arbeiten werden dem Kunden mit einem ungefähren Kostendach in einem mündlichen oder schriftlichen Kostenvoranschlag angeben. Die Rechnungstellung wird aber immer nach Effektiven Aufwand erstellt. Eine Schlussrechnungsdifferenz von +,- 10% ist somit möglich und wird nach Zusage vom Auftraggeber dem entsprechend als Akzeptiert und Genehmigt betrachtet.
Art. 11 Lagerung
Allroundservice Grimm GmbH hat kein Recht die vom Auftraggeber eingelagerte Ware einzusehen. Illegale Gegenstände, Allgemeine Lebensmittel, allgemeine Hehler Ware, lebende wie tote Lebewesen sind, strengstens untersagt bei Allroundservice Grimm GmbH einzulagern. Auf dem Vertrag bestätigt der Auftraggeber, dass sich in der einzulagernden Ware nichts Verbotenes befindet. Der Auftraggeber wird dementsprechend für den Inhalt haftbar gemacht. Die Eingelagerten Gegenstände sind versichert, Kündigung nur per Ende Monat oder nach Mietvertrag, Zugang zum Lager nur nach Anmeldung. Lagerbesichtigungen werden dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Es gelten die üblichen Räumungstarife. Vom Kunden gewünschte Auslieferungen werden nach Aufwand verrechnet. Es gilt der Räumungstarif 60Fr./Std. + Fahrzeug.
· Lagerrabatte Stammkunden und Dauermieter erhalten ab 2021 einen Stellplatzrabatt abhängend von der Eingelagerten Paletten Menge und einen Stammkundenrabatt von 5%.
· Räumung der Eingelagerten Gegenstände Der Auftraggeber wird mit Ausstellung der AGB’s darüber in Kenntnis gesetzt, dass Unbezahlte Lagerungen nach Ablauf einer 3 Monatigen Frist Kostenpflichtig zu Lasten des Auftraggebers Entsorgt werden. Es gelten die Üblichen Entsorgungstarife.r
Artt. 11a. Erlaubte Lagergüter
Generell ist jeder Privatgegenstand erlaubt.
Nicht erlaubt sind: Tiere Lebend oder Tot, Lebensmittel, Futter,, Leicht Entzündliche Gegenstände wie z.b Lösungsmittel o.ä, Waffen, Drogen, Helerware, Gestohlene Gegenstände
Möbel oder sonstige Gegenstände aus Holz werden vor der Lagerung auf Holzwürmer begutachtet und gegebenenfalls eine Lagerung verweigert oder eine Behandlung zu Lasten des Auftraggebers durchgeführt.
Art. 12 Dienstleistungen
Das Anbieten von Dienstleistungen rund um das Wohnen und Leben gehört zum Kerngeschäft von Allroundservice Grimm GmbH und ist beliebig erweiterbar, solange es um Haus, Umgebungsarbeiten oder Sonstige Dienste für die Bevölkerung geht. Bei Gemeinschaftlichen Diensten für dritte oder Subunternehmen wird jegliche Haftung an Menschen und Material abgelehnt.
Art. 13 Verkauf auf Kommissionsbasis
Allroundservice Grimm GmbH entscheidet mit oder ohne den Auftraggeber welche Gegenstände verkauft werden können und erhält auf jeden Erfolgreich verkaufen Artikel 25% Provision, Einstellgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers, es gibt keine Garantie für Verkäufe, keine Garantie für Wunschpreise. Es gelten immer die AGB's der Verkaufsplatform. Nachträglich entstehende Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden nach Aufwand verrechnet.
Art. 13a Verkäufe aus eigener Hand
Gegenstände, die aus Haushaltsauflösungen oder ähnlichem stammen, kann Allroundservice Grimm GmbH ohne vorherige Absprache zum Verkauf anbieten, sobald ein Objekt zur Räumung / Entsorgung frei gegeben wurde lehnt Allroundservice Grimm GmbH jegliche emotionale oder Finanzielle Ansprüche ab und verweist auf die geltenden AGBs und den Unterzeichneten Dienstleistungsvertrag.
Art. 14 Gartenarbeiten
Gartenarbeiten jeglicher Art werden mit 70.- / Std. / Pers., Anteilsmässige Verrechnung der Gartengeräte, bei Notwendiger Fahrzeug oder Geräte Miete muss dies Zwingen erst mit dem Auftraggeber besprochen und abgesegnet werden. Die Entsorgungstarife sind individuell je nach anfallenden Gütern. Arbeitsaufträge nur nach Besichtigung mit dem Auftraggeber angenommen. Bei Extremer Witterung liegt die Ausführung der Abreitseinsätze im Auge des Auftragnehmers / Arbeiters. Fahrzeuganteil geht zu Lasten des Auftraggebers.
Art. 15 Winterdienst / Pikettdienst
Winterdienste wie Schneeräumung oder Gehweg Salzungen Geräte und Tausalz wird vom Auftraggeber gestellt oder im Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Pikettdienst wird monatlich mit 120.- in Rechnung gestellt und dauert generell von Anfang November bis Mitte April. Ausser es werden vertraglich geregelte Dienstzeiten erstellt. Sollte der Auftragnehmer Einkäufe tätigen wie z.b den Einkauf von Tausalz wird dem Auftraggeber den Kaufbeleg der Rechnung beigelegt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich Innerhalb von max. 1 Stunde am Auftragsort zu sein und die möglichst rasche Beendigung der Arbeiten zu gewährleisten. Schneeräumungen bei dauerhaft Schneereichem Wetter wird möglichst in einem gesunden Verhältnis bewerkstelligt.
Art. 16 Anfahrten / Fahrzeuge
Kosten gehen Immer zu Lasten des Auftraggebers, diese müssen auf Rechnungen oder Kostenvoranschlägen nicht zwingend beschrieben sein. nach Möglichkeit und Interesse werden diese bei Daueraufträgen Pauschal in den Auftrag integriert. Auf Grund des stetig steigenden Unterhalts und Lebenserwartungskosten behält sich Allroundservice Grimm GmbH eine jährlich anpassende Tarifänderung vor. Bei Rechnungen wird wie im Kostenvoranschlag beschrieben ein Fahrzeuganteil in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind fix und werden nach Dauer in Tagen dem Kunden in Rechnung gestellt. Allroundservice Grimm GmbH stellt dem Kunden keine Fahrkilometer in Rechnung sondern lediglich die Fahrzeugreservation / Nutzung und die in den Fahrzeugen benötigten Geräte und Verbrauchsmaterialien für die jeweils angefragte Dienstleistung.
Art. 17 Hauswartungen / Ferienvertretung
Wird Immer im Vorhinein ein Pflichtenheft erstellt oder ein Rundgang mit der Ansprechperson vereinbart. Bei Ferienvertretungen müssen zwingend Rechnungsadresse, Liegenschaftsbewirtschaftung und Eigentümer klar ersichtlich sein. Arbeiten welche sich nicht im Rahmen des Pflichtenhefts befinden werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Kontaktangaben von den Dienstleistern, die für das Objekt Zuständig sind wie zum beispiel: Sanitär, Elektromonteur oder sonstige Notfallkontakte sollten klar ersichtlich sein.
· Express Zuschlag Für einen Notauftrag wird ein Express Zuschlag verrechnet, die Höhe der Summe wird bei Auftragserteilung mit dem Auftraggeber mündlich besprochen und auf der Schlussrechnung als Express Zuschlag bezeichnet.
· Gefahrenzulage Bei extremen Situationen ist es Allroundservice Grimm GmbH gestattet eine Gefahrenzulage zu verrechnen wie zum Beispiel in Messi-Wohnungen oder sonstigen Unzumutbaren zuständen. Der Zuschlag wird individuell veranschlagt und muss mit dem Auftraggeber schriftlich abgesegnet werden.
Art. 18 Zahlungsverzug
Der Auftraggeber hat die übliche Zahlungsfrist von 30 Tagen. Wird diese Zahlungsfrist überschritten wird dem Kunden eine Zahlungserinnerung zugestellt. Nach Ablauf von 10 Werktagen wird dem Kunden die 1. Mahnung zugestellt. Inklusive einer Mahngebühr von 5 Fr. Nach weiteren 10 Werktagen wird dem Kunden die 2. Mahnung zugestellt inklusive Androhung auf Betreibung und 10 Fr. Mahngebühr. Nach Ablauf der Mahnfrist wird eine Betreibung zu Lasten des Kunden eingereicht.
Art. 19 Preise
Sollte die Zahlungsmoral des Auftraggebers unklar sein, ist es Allroundservice Grimm GmbH gestattet Dienstleistungen nur gegen Barzahlung anzubieten.
Bei Jeder Barzahlung wird dem Kunden eine Dienstleistungsquittung übergeben.
Preise variieren je nach Dienstleistungsanfrage Zeit und Material oder Personalaufwand. Bei Aufträgen ab 1'000 Franken ist Allroundservice Grimm GmbH eine Teilzahlung vorbehalten, welche zu 50% vor Arbeitsbeginn im Kostenvoranschlag beschriebenen Betrag Netto auf beschriebenes Konto überwiesen werden muss. Der Arbeitgeber verpflichtet sich mit dem Vertrag die allfällige Rechnung Fristgerecht (innert 30 Kalendertagen) zu bezahlen. Bei nicht Fristgerechten Einzahlungen des fehlenden Betrages werden zwei Zahlungserinnerungen versandt. Werden diese nicht beachtet ist es Allroundservice Grimm GmbH ausdrücklich vorbehalten eine Betreibung einzuleiten. Allroundservice Grimm GmbH ist die Preisgestaltung vorbehalten. Alternative Zahlungsmittel können nach Absprache und beidseitiges Einverständnis auch als Entlohnung gelten, müssen aber schriftlich festgehalten sein. Lagerpreis Anpassungen müssen von Allroundservice Grimm GmbH mindestens 6 Monate im Voraus bekannt geben. Konditionen von dritten werden jährlich abgeglichen und nötigenfalls angepasst. Preiskorrekturen werden im Vorfeld bekannt gegeben.
Aktualisiert: August 2024